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Kardiale - Spitex - Dienstleistungen werden basierend auf einer ärztlichen Verordnung sowie einer Bedarfsabklärung erbracht.
Die Abklärung des Hilfsmittel- und Betreuungsbedarf erfolgt durch eine Pflegefachfrau.
Die Abrechnung erfolgt bei den KLV Leistungen in 5-Minuten Einheiten pro Leistungsart, wobei bei einem Kurzeinsatz immer mindestens 10 Minuten verrechnet werden.
Die Verrechnung findet pro geleistetem Einsatz statt.
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Anfallende Kosten für die Klienten; der gesetzlichen Selbstbehalt von 10 % sowie die Patientenbeteiligung von 7.65 CHF / Tag.
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